Internetrecht – ein Überblick
Beim Internetrecht handelt es sich um eine Mischung von Rechtsfragen aus verschiedenen Gebieten, z.B. dem Telemedienrecht, dem Domainrecht, dem Urheberrecht, dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Vertragsrecht. In dieser ersten Einführung möchte ich mich auf einige allgemein interessante Themen konzentrieren.
Homepage und eigene Domain: schon bei der Auswahl des Domainnamens für Ihren Internetauftritt gibt es einiges zu berücksichtigen – vor allem das Markenrecht und das Namensrecht. Das heißt: Sie können die Domain beispielsweise nicht nach einem fremden Produkt, einer anderen Person oder nach einer Musikgruppe benennen.
Auch bei den Inhalten gibt es einiges zu berücksichtigen, insbesondere das Urheberrecht. Es ist ein verbreiteter Irrtum, daß ein Urheberrecht nur dann besteht, wenn darauf hingewiesen wird, z.B. durch einen Copyrightvermerk ©. Tatsache ist, daß das Urheberrecht automatisch entsteht, z.B. in dem Augenblick, in dem jemand einen Text schreibt.
Sie können also davon ausgehen, daß das meiste Material, das Sie im Netz finden, in irgendeiner Weise geschützt ist. Sie brauchen die Einwilligung der jeweiligen Rechtinhaber, wenn Sie das Material auf Ihrer eigenen Seite verwenden wollen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, verwenden Sie am besten nur Bilder und Texte, die Sie selbst erstellt haben.
Wenn Sie eine gewerbliche Homepage betreiben, müssen Sie eine Vielzahl von Hinweispflichten beachten. Das ist schon deshalb wichtig, weil Ihnen ansonsten teure Abmahnungen drohen. Die Hinweispflichten beginnen beim Impressum, in dem Sie Auskünfte über Ihre Firma, Ihren Namen, Ihre Rechtsform und Ihren Handelsregistereintrag machen müssen – was genau, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Wichtig ist auch die Widerrufsbelehrung, die erforderlich ist, sobald Sie Waren oder Dienstleistungen online Verbrauchern anbieten. Die Liste endet dann noch lange nicht mit den jeweiligen produktspezifischen Hinweispflichten, z.B. auf die Energieeffizienz bei bestimmten Elektrogeräten oder mit Angaben nach der Textilkennzeichnungspflicht.
Schließlich haben wir noch die die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wenn Sie welche verwenden wollen, achten Sie bitte darauf, daß es sich nicht um ein Stückwerk aus verschiedenen Vorlagen handelt, sondern, daß die AGB aus einem Guß und an Ihre Bedurfnisse angepaßt sind. Das ist schon deshalb wichtig, weil Widersprüche in den AGB in der Regel zu Ihren Lasten gehen, das heißt im Zweifelsfall stehen Sie womöglich schlechter da, als wenn Sie sich einfach auf die gesetzlichen Regelungen verlassen hätten.
Auch ohne eigenen Internetauftritt gibt es einiges, worauf Sie achten müssen. Als Beispiel möchte ich nur die Abo-Fallen und die Tauschbörsen nennen.
Bei Abo-Fallen handelt es sich um Seiten, wo es vermeidlich kostenlose Dienstleistungen gibt, die es anderswo tatsächlich auch umsonst gibt, nur daß Sie bei diesen Abo-Fallen Ihre persönlichen Daten angeben müssen, entweder im Rahmen einer Anmeldung oder eines Gewinnspiels. Die Folge ist, daß Sie nach einigen Wochen eine Rechnung über ein angebliches Abonnement bekommen.
Das Risiko bei den Tauschbörsen ist noch viel höher. Dort können Sie, wenn Sie Musik oder Videos geladen haben, unter Umständen mit einer sehr teuren urheberrechtlichen Abmahnung rechnen. Das Problem dabei ist, daß Sie als Anschlußinhaber nicht nur für eventuelle eigene Verstöße haften, sondern daß es auch passieren kann, daß Sie für Verstöße anderer in Anspruch genommen werden, wenn ein Familienangehöriger oder Besucher Ihren Computer benutzt.
Ein anderes Risiko, das auch sehr werden kann, ist, daß Sie ein ungeschütztes Netzwerk benutzen. Das heißt, daß Sie einen drahtlosen Internetzugang haben, der nicht ausreichend durch ein Paßwort oder anderweitig abgesichert ist. Wenn jetzt jemand anderes Ihren Anschluß mißbraucht, kann es sein, daß Sie die Kosten dafür zu tragen haben, weil Sie Ihren eigenen Anschluß nicht ausreichend gesichert haben.
Egal um welche Verstöße es geht, seien es Markenrechtsverletzungen auf Ebay, Verstöße gegen das Urheberecht auf Musiktauschbörsen, fehlerhafte gewerbliche Angebote oder andere Fehler: wenn es Konsequenzen gibt, beginnt es meistens damit, daß einem eine Abmahnung ins Haus flattert. Es gibt zwar inzwischen gewisse Erleichterungen, zum Beispiel die sogenannte 100-Euro Abmahnung für Verbraucher bei einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen, im Zweifelsfalle können Abmahnungen allerdings sehr teuer werden.
Das Wichtigste ist, auch wenn Sie den Anspruch für völlig unberechtigt halten und überzeugt sind, daß Sie keinen Verstoß begangen haben, daß Sie sofort reagieren. Wenn Sie nichts tun, riskieren Sie eine sogenannte Einstweilige Verfügung. Das bedeutet, daß Ihr Gegner bei einem Gericht seiner Wahl einen Beschluß gegen Sie erwirken läßt, worin Ihnen ein bestimmtes Verhalten verboten wird, und daß Sie die Kosten dieses Verfahrens zu tragen haben. Der Beschluß kann erlassen werden, ohne daß Sie davon erfahren, ohne daß sie vorher gehört werden. Ein weiteres Problem ist, daß solche Verfügungen sehr teurer werden können, z.B. wenn es im Markenrecht um Parallelimporte oder Fälschungen geht.
Hinzu kommt daß im Internetrecht der sogenannte fliegende Gerichtsstand gilt. Das bedeutet, daß Ihr Gegner sich jedes Gericht aussuchen kann, in dessen Bezirk die angebliche Verletzung stattgefunden hat. Wenn Ihnen also vorgeworfen wird, daß Sie rechtlich fehlerhafte Angebote auf Ebay gemacht haben, kann der Gegner zu jedem Gericht gehen, in dessen Bezirk Ebay aufgerufen werden kann. Er kann sich also das Gericht aussuchen, daß am ehesten in seinem Interesse urteilen wird.
Um das alles zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das ist eine Erklärung, daß Sie den angeblichen Rechtsverstoß nicht weiter begehen werden. Bei dieser Erklärung muß man allerdings aufpassen, daß man die richtigen Worte wählt. Wenn Sie die vorformulierte Erklärung des Abmahners verwenden, haben Sie oft das Risiko, daß Sie dadurch Pflichten übernehmen oder Dinge erklären, zu denen Sie nicht verpflichtet sind, zum Beispiel die Kostentragung.
Es ist besser, die Unterlassungserklärung selbst zu formulieren oder formulieren zu lassen. Wichtig ist: Ihr Gegner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Er hat nur einen Anspruch auf eine Unterlassungserklärung an sich. Es ist daher sinnvoll, daß Sie sich beraten lassen, bevor Sie eine Erklärung abgeben, da ein Fehler dabei sehr schnell sehr teure Vertragsstrafen auslösen kann.
Zusammenfassend kann man sagen, daß das Internet einige Besonderheiten hat, die einem sonst nicht begegnen. Wenn man allerdings einige Grundregeln beachtet, kann man viele Risiken vermeiden.
Daher zum Abschluß noch einmal die wichtigsten Punkte:
- Beachten Sie fremde Urheber und Markenrechte, auch wenn Sie nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden.
- Achten Sie darauf, wo Sie Ihre Daten angeben, Sie werden nie ohne Grund gefragt.
- Lassen Sie sich beraten, wenn es Probleme gibt oder Sie eigene Aktivitäten im Internet planen.